Pressemitteilung

UN-Kinderrechtsausschuss: Leitlinien zur Umsetzung des Kinderrechts auf eine gesunde Umgebung

Genf/New York

Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat heute neue, ausführliche Leitlinien für die 196 Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, veröffentlicht. Sie beschreiben ein verbindliches Vorgehen, um das Kinderrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt weltweit umzusetzen.

Kinder in einem UNICEF-Lernzentrum, die von den Überschwemmungen 2022 in Saleh Shah, Provinz Sindh, betroffen waren.

Kinder in einem UNICEF-Lernzentrum, die von den Überschwemmungen 2022 in Saleh Shah, Provinz Sindh, betroffen waren.

© UNICEF/UN0847816/Haro

Die Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 beinhaltet universelle Kinderrechte wie das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung sowie das Recht auf Gesundheit. Ein Allgemeiner Kommentar (General Comment) bietet eine rechtliche Orientierung, was diese Rechte für ein konkretes Thema oder einen bestimmten Bereich der Gesetzgebung bedeuten.

Der am 28. August 2023 veröffentlichte „Allgemeine Kommentar Nr. 26 zu den Kinderrechten und der Umwelt mit besonderem Fokus auf den Klimawandel” (General Comment No. 26 on children’s rights and the environment with a special focus on climate change) befasst sich mit dem Klimanotstand, dem Verlust von Biodiversität sowie der allgegenwärtigen Umweltverschmutzung und skizziert Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Lebensperspektiven von Kindern.

Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland: „Der Allgemeine Kommentar 26 ist das Ergebnis langer, aber lohnenswerter multilateraler Bemühungen und ein riesiger Schritt für alle Kinder weltweit – besonders für die Kinder, die von Umweltzerstörung und Klimawandel schon heute mit voller Wucht getroffen werden. Er ist nicht nur ein Wegweiser, sondern gibt Staaten einen verpflichtenden Fahrplan an die Hand, den Planeten so zu erhalten, dass Kinder heute und morgen in einer intakten Umgebung aufwachsen. Entscheidend ist dabei, dass ihre Perspektiven künftig in jede umweltpolitische Entscheidung einfließen.“

Philip Jaffé, Mitglied des Ausschusses: „Kinder auf der ganzen Welt haben den Kampf gegen den Klimawandel angeführt und ihre Regierungen und Unternehmen aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz des Planeten und ihrer Zukunft zu ergreifen. Mit dem Allgemeinen Kommentar Nr. 26 greift der UN-Kinderrechtsausschuss nicht nur die Stimmen der Kinder auf und verstärkt sie, sondern definiert auch klar die Kinderrechte in Bezug auf die Umwelt, die die Mitgliedsstaaten respektieren, schützen und erfüllen sollten – gemeinsam und unverzüglich!”

„Dieser Allgemeine Kommentar ist ein entscheidender Schritt zu der Erkenntnis, dass jedes Kind auf der Erde das Recht hat, in einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt zu leben. Regierungen müssen nun dringend Maßnahmen zur Bewältigung der globalen Umweltkrise ergreifen, um diesen inspirierenden Worten Leben einzuhauchen”, so David Boyd, UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt.

Was bedeutet das für die 196 Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben?

Der Allgemeine Kommentar Nr. 26 unterstützt die Staaten, ihren Verpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen nachzukommen. Bei allen umweltbezogenen Gesetzen, Maßnahmen und Projekten, Verordnungen, Haushalts- oder anderen Entscheidungen muss eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Kinderrechte durchgeführt werden. Die Staaten müssen dem UN-Ausschuss in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte berichten.

Die Staaten sind nicht nur dafür verantwortlich, die Rechte der Kinder vor unmittelbarem Schaden zu schützen, sondern auch für vorhersehbare Verletzungen der Rechte von Kindern in der Zukunft, die auf Handlungen oder Unterlassungen der Staaten zurückzuführen sind. Staaten können nicht nur für Umweltschäden innerhalb ihrer Grenzen, sondern auch für die Auswirkungen von Umweltschäden und Klimawandel jenseits ihrer Grenzen zur Verantwortung gezogen werden – insbesondere dann, wenn benachteiligte Kinder betroffen sind.

Zu den geforderten Maßnahmen zählen der Ausstieg aus Kohle, Erdöl und Erdgas sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Auch die Verbesserung der Luftqualität und die Sicherung des Zugangs zu sauberem Wasser, die Transformation der industriellen Landwirtschaft und Fischerei in eine gesunde und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion sowie der Schutz der Biodiversität werden genannt.

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Kinder und ihre Belange müssen im Mittelpunkt von Umwelt- und Klimapolitik stehen

Die Ansichten der Kinder müssen bei umweltpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Eine entscheidende Rolle spielt hier die Umweltbildung, um Kinder darauf vorzubereiten, sich aktiv für ihre Belange einzusetzen und sich vor Umweltschäden zu schützen.

Der Allgemeine Kommentar Nr. 26 ist das Ergebnis globaler und generationenübergreifender Bemühungen. Dazu gehören umfassende Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, internationalen und regionalen Organisationen, wie z. B. Einrichtungen und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Organisationen der Zivilgesellschaft und mit Kindern selbst.

„Klimafinanzierung und politische Entscheidungen vernachlässigen weiterhin die Bedürfnisse von Kindern”, so Paloma Escudero, UNICEF-Sonderberaterin für Kinderrechte und Klimapolitik. „Das muss sich ändern. Der Allgemeine Kommentar Nr. 26 ist ein dringender Aufruf an die Länder allen Bereichen der Kindheit, die vom Klimawandel betroffen sind, Priorität einzuräumen, wie etwa dem Kinderrecht auf Bildung, auf sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt. Die Klimakrise ist eine Kinderrechtskrise. Jede Regierung hat die Pflicht, die Rechte jedes Kindes in jedem Winkel der Erde zu schützen, insbesondere die Rechte der Jungen und Mädchen, die in den Ländern leben, die am wenigsten zu diesem Problem beigetragen haben, aber den gefährlichsten Überschwemmungen, Dürren, Stürmen und Hitzewellen ausgesetzt sind.”

Terre des Hommes, offizieller Partner des Ausschusses für die Entwicklung des Allgemeinen Kommentars Nr. 26, koordinierte einen globalen Expertenbeirat und ein Team von zwölf Kinderberater*innen im Alter von elf bis 17 Jahren zur Unterstützung des Ausschusses. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) stellte als Mitglied des Beirats Fachwissen zur Verfügung und trug dazu bei, im Rahmen des Konsultationsprozesses Meinungen von Kindern aus aller Welt einzuholen.

Die 17-jährige Āniva, eine Klima- und Kinderrechtsaktivistin von den Pazifischen Inseln, sagt: „Für mich bedeutet der Allgemeine Kommentar einen weltweiten Wandel, der notwendig ist, um bei der Bekämpfung von Umweltproblemen voranzukommen und globale Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten für unsere Generation und die kommenden Generationen zu ergreifen. Er gibt Kindern eine stärkere Basis, um unsere Rechte auf eine gesunde Umwelt durchzusetzen. Weltweit setzen sich immer mehr Menschen für den Schutz der Umwelt durch die Menschenrechte ein, und der Allgemeine Kommentar Nr. 26 ist ein wichtiger Teil davon.”


Weiterführende Informationen

» Der Allgemeine Kommentar Nr. 26 kann hier abgerufen werden (in englischer Sprache).

» Eine kinderfreundliche Version des Allgemeinen Kommentars Nr. 26 wird am 18. September 2023 als Teil der offiziellen Veröffentlichung des Allgemeinen Kommentars während der nächsten Sitzung des Ausschusses in Genf, Schweiz, bereitgestellt.

» Weitere Informationen zum Allgemeinen Kommentar Nr. 26 finden Sie auf der Website: childrightsenvironment.org

KONTAKT

Für Presseanfragen:

Terre des Hommes Deutschland, Stephan Pohlmann, PR-Manager, 0541/7101 135, s.pohlmann@tdh.de

UNICEF New York, Tess Ingram, +1 934 867 7867, tingram@unicef.org

Für Interviews:

Online-Interviews mit Mitgliedern des Kinder-Beratungsteams (im Alter von elf bis 17 Jahren aus zwölf Ländern) können über Katie Reid, Referentin für Kinderumweltrechte und Partizipation (und Ansprechpartnerin für Kinderbeteiligung im Rahmen des Allgemeinen Kommentars Nr. 26) bei Terre des Hommes Deutschland, vereinbart werden: k.reid@tdh.de. Terre des Hommes- und UNICEF-Sprecher*innen sind ebenfalls verfügbar.

Persönliche Interviews können auch zwischen dem 15. und 19. September 2023 in Genf, Schweiz, geführt werden.

Über UNICEF

Weltweit, professionell und jeden Tag: UNICEF ist seit 75 Jahren für Kinder da. Gegründet wurde das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen im Jahr 1946, um nach dem Zweiten Weltkrieg Kindern im verwüsteten Europa zu helfen. Heute setzt sich UNICEF in über 190 Ländern weltweit dafür ein, dass jedes Kind sich gesund entwickeln, geschützt aufwachsen und zur Schulen gehen kann – unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Herkunft. UNICEF unterstützt Familien in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung, Hygiene, Ernährung sowie Bildung und leistet humanitäre Hilfe in Notsituationen.

Über Terre des Hommes

Die Terre des Hommes International Foundation ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich mit 730 Projekten in 67 Ländern für die Kinderrechte und eine gerechte Entwicklung einsetzt. Terre des Hommes setzt sich für eine rechtebasierte Politik in allen Lebensbereichen von Kindern ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: terredeshommes.org

Über CERI

Die Children's Environmental Rights Initiative (CERI) ist ein Zusammenschluss unter der Schirmherrschaft des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Umwelt, David Boyd. Er vereint Kinder und Jugendliche, Aktivist*innen, Kinderrechtsorganisationen, Expert*innen, Regierungsakteur*innen und politische Entscheidungsträger*innen aus der ganzen Welt, die gemeinsam daran arbeiten, dass das Grundrecht der Kinder auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkannt und umgesetzt wird.

CERI ermöglicht es den Mitgliedern der Koalition, gemeinsam die Stimmen von Kindern und Jugendlichen zu erheben, die am stärksten von Umweltschäden und Klimawandel betroffen sind, und gleichzeitig die Kapazitäten nationaler Entscheidungsträger*innen zu stärken, um eine kinderorientierte Umweltpolitik umzusetzen und neue Standards und Praktiken in multilaterale Prozesse einzubringen. Die Arbeit der Koalition wird durch ein eigenes Sekretariat unterstützt.

N. N.Abteilungsleiter*in Presse

0221-93650-235presse@unicef.de